Im BtmG kommen die Begriffe "geringe Menge" und "nicht geringe Menge" vor. Naive Menschen würden vielleicht denken, dass eine Menge entweder gering oder nicht gering ist. Die Juristen verwenden jedoch eine 3-wertige Logik, in der eine Aussage wahr, falsch oder unentscheidbar sein kann. Die logischen Verknüpfungen sind wie folgt definiert:
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